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Benutzerordnung/Gebühren und Medien

Benutzerordnung

1) Einschreibung

Wer erstmals Medien ausleihen will, muss eine Benützungsvereinbarung (Lesererklärung) ausfällen. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die Verleihbedingungen (inklusive Hausordnung) und erklären sich mit der EDV-mäßigen Erfassung Ihrer persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich. Für Kinder unter 15 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich.Es ist nur eingeschriebenen Personen möglich, die Bibliothek zu benutzen.

2) Entlehnung

a) Die Zahl der gleichzeitigen Entlehnungen ist beschränkt. Sie können gleichzeitig höchstens 6 Bücher, 2 Spiele ausleihen.

b) Die Verleihdauer beträgt 3 Wochen. Verlängerungen sind möglich, wenn die Medien nicht von anderen Benutzern/Benutzerinnen vorbestellt sind; sie müssen fristgerecht in der Bibliothek oder per email (an die Bibliothek) vorgenommen werden.

c) Die Leihgebühren sind in der Gebührenordnung, die vom Büchereiausschuss beschlossen wird, festgelegt; diese ist im Raum der Bibliothek an gut sichtbarer Stelle angebracht. Bei verspäteter Rückgabe (dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer) müssen wir eine Versäumnisgebühr verrechnen. Wenn Sie Medien 3 Wochen nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht haben, müssen Sie mit einer Mahnung rechnen, deren Spesen Ihnen berechnet werden. Die Versäumnis- und Mahngebühren sind ebenfalls in der Gebührenordnung festgelegt.

d) Die Öffnungszeiten sind an gut sichtbarer Stelle am Gebäude angebracht, in dem sich die Bibliothek befindet.

3) Behandlung und Haftung

Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weiterverliehen werden. Die Medien dürfen im Sinne der Lizenzbestimmungen nicht vervielfältigt werden.

Wir ersuchen um sorgfältige und schonende Behandlung der Medien. Es ist empfehlenswert, sich vor der Ausleihe zu vergewissern, ob die Medien in ordentlichem Zustand sind. Für Medien, die beschmutzt oder beschädigt zurückgegeben werden bzw verloren wurden, müssen wir Ersatz verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Neuwert des Mediums.

3a) Bücher

Wir ersuchen freundlich, keine Reparaturen an Büchern vorzunehmen, sondern reparable Beschädigungen (z.B. zerrissene Seite eines Buches, ...) zu melden. Wir können kleinere Beschädigungen mit speziellen Materialien beheben.

3b) Spiele

Grundsätzlich werden die Spiele von den Mitarbeitern der Bibliothek auf Vollständigkeit und Beschädigungen kontrolliert, aus Zeitgründen kann dies jedoch nicht immer lückenlos geschehen. Die Benutzer/Benutzerinnen sollen daher selbst kontrollieren, ob das gewünschte Spiel in Ordnung ist. Benutzer übernehmen jedenfalls mit der Ausleihe die Verpflichtung, Spiele vollständig und unbeschäigt zurückzugeben. Schäden oder Unvollständigkeit sind vor der Ausleihe zu melden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Für verloren gegangene Teile und mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen haftet jeweils der letzte Entlehner.

Wir ersuchen die Benutzer, Schäden, die sich aus der natürlichen Abnutzung von Materialien ergeben, bei der Rückgabe zu melden. Wir können dann rasch die fehlenden Teile besorgen. Für sie ist kein Ersatz zu leisten.

4) Entzug der Benutzungsbewilligung

Benutzer, die Bestimmungen der Benützungsordnung nicht einhalten, können von der Leitung der Bücherei für begrenzte Zeit oder dauernd von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Hausordnung

Das Rauchen in der Bibliothek und das Mitnehmen von Hunden ist verboten. Für mitgebrachte Gegenstände (Schirme, Taschen, ...) wird keine Haftung übernommen. Bei mutwilliger Beschädigung von Eigentum der Bücherei ist Schadenersatz zu leisten.

Gebühren und Medien

Entlehngebühren (ab 01.08.2022)

Die Entlehngebühren richten sich nach der Entlehndauer und werden grundsätzlich im Nachhinein verrechnet.

Gebühren pro WocheKinder/JugendlicheErwachsene
Buch30 Cent50 Cent
Zeitschrift30 Cent50 Cent
Spiel70 Cent70 Cent
CD70 Cent70 Cent
DVD1 Euro1 Euro

  

Jahreskarten 
Kinder10 Euro
Erwachsene15 Euro
Familie30 Euro

 

In der Jahreskarte sind zwei  Wochen Zeitschriften, Spiele und alle Medien inkludiert! Wenn man bedenkt, dass ein gebundenes Buch ca. 15–20 Euro kostet, ist dieser Beitrag wirklich gering!

Auch für Jahreskartenbesitzer gilt, dass die Bücher drei Wochen ausgeborgt werden können bzw. auf 6 Wochen verlängert werden können, wenn sie nicht vorreserviert sind.
Die Verlängerung kann zu den Öffnungszeiten selbstverständlich auch telefonisch erledigt werden. Diese Beschränkung ist notwendig, damit viele Leser unsere neuen Bücher lesen können!

Die Gültigkeit der Jahreskarte läuft nach einem Jahr ab Kaufdatum ab. Es ist sowohl für die Leser/innen als auch für die Büchereimitarbeiter angenehmer, wenn sie nicht bei jeder Entlehnung bezahlen (bzw. kassieren) müssen. Es würde uns sehr freuen (und wäre auch eine Arbeitsvereinfachung), wenn viele Leser/innen diese günstige Möglichkeit nutzen würden.

Wir ersuchen die Eltern sehr freundlich, den Kindern den entsprechenden Betrag mitzugeben, wenn sie Jahreskarten kaufen dürfen!

Neu: Bei Überziehung der Fristenzeit (also mit der 4. Woche) berechnet der Computer automatisch Gebühren in der Höhe einer normalen Entlehnung, also bei Erwachsenen 50 Cent pro Woche –, bei einer rechtzeitigen Verlängerung erst nach der 6. Woche.

Unsere Öffnungszeiten sind:

Dienstag: 18:00–20:00 Uhr
Freitag:    16:00–18:00 Uhr
Sonntag:  08:00–09:00 Uhr
                10:00–11:00 Uhr

In dieser Zeit sind wir telefonisch erreichbar unter: 07249/47112- 29

Öffentliche Bibliothek der Gemeinde und Pfarre St. Marienkirchen an der Polsenz

Kirchenplatz 1
4076 St. Marienkirchen an der Polsenz
Oberösterreich

+43 7249 47112-29 stmarienkirchen@bibliotheken.at

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